2 Quellen in einem Satz.

2 Quellen in einem Satz.

de Ena Becht (G LE-G-BA-HB-22HS-VZ) -
Número de respuestas: 3

Guten Tag

Wie müssen 2 Quellen in einem Satz zitiert werden.

Beispiel: In allen Fällen besteht jedoch das Recht auf Nichtwissen (aus der Quelle von Ensel, 2020), da das Ergebnis der Untersuchungen die Frau und Eltern vor schwerwiegende Entscheidungen stellen kann (aus der Quelle Bundesamt für Gesundheit, 2022).

Düfen die Quellen, an denen ich sie oben im Satz eingefügt habe stehen? Oder müssen sie am Ende des Satzes so gemeinsam stehen? ->  (Bundesamt für Gesundheit, 2022; Ensel, 2020).


En respuesta a Ena Becht (G LE-G-BA-HB-22HS-VZ)

Re: 2 Quellen in einem Satz.

de Beatrice Hodel (V Angestellte) -
Guten Tag Frau Becht

Grundsätzlich sind beide Varianten korrekt. Es kommt auf den Inhalt des Satzes an.
Bei Ihrem Beispiel würde ich die beiden Quellen ans Ende des Satzes setzen, da - so scheint mir zumindest - beide Quellen in etwa die gleiche Aussage machen. Auch wenn Sie sich auf verschiedene Studien beziehen, die zum gleichen Schluss kommen und Sie diesen in einem Satz zusammenfassen, kommt die Quellenangabe ans Satzende. Wenn Sie jetzt aber einen Satz haben, in dem Sie zum Beispiel verschiedene konkrete Erkenntnisse aus unterschiedlichen Studien erwähnen, sollte ersichtlich sein, welche Erkenntnisse aus welchen Quellen stammen.

Es kommt also darauf an, ob sich die ganze Aussage in Ihrem Satz auf die Quellen bezieht oder nur bestimmte Teile davon.

Freundliche Grüsse
Beatrice Hodel
En respuesta a Beatrice Hodel (V Angestellte)

Re: 2 Quellen in einem Satz.

de Ena Becht (G LE-G-BA-HB-22HS-VZ) -
Guten Tag Frau Hodel

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die beiden Satzteile sind aus den unterschiedlichen Quellen. -> das würde dann heissen, dass wir die Quelle an der Stelle im Satz lassen müssen, wie ich es im Beispiel aufgeführt habe? Oder ist das dann noch immer zu wenig ersichtlich.
En respuesta a Ena Becht (G LE-G-BA-HB-22HS-VZ)

Re: 2 Quellen in einem Satz.

de Beatrice Hodel (V Angestellte) -
Guten Tag Frau Becht

Wenn die Quellen die Aussage "In allen Fällen besteht jedoch das Recht auf Nichtwissen, da das Ergebnis der Untersuchungen die Frau und Eltern vor schwerwiegende Entscheidungen stellen kann" unterstützen, dann kommen die beiden Quellen ans Satzende. Auch wenn die zweite Quelle vielleicht noch eine konkretere Begründung dazu liefert, nehme ich an, dass das hier der Fall ist.