Gesetztestexte, Verordnungen und rechtliche Erlasse können unterschiedlich zitiert werden.
Möglichkeit 1: Innnerhalb des Textes / mit Fussnote
Es gibt Richtlinien, die Gesetzestexte nicht ins Literaturverzeichnis aufnehmen, sondern innerhalb des Textes, in einer Fussnote oder in einem separaten Gesetzesverzeichnis aufführen. In diesem Fall ist es nicht zwingend nötig, dass Sie Gesetze in Zotero erfassen.
Möglichkeit 2: im Literaturverzeichnis
Es gibt Richtlinien, die Gesetzestexte analog zu anderen Publikationen behandeln und diese im Literaturverzeichnis aufführen. In diesem Sinn ist es sinnvoll, Gesetze in Zotero zu erfassen.
Wichtig: Richten Sie sich an den Vorgaben Ihres Studiengangs aus. Sollten Sie Fragen zur Erfassung in Zotero haben, können Sie sich gerne an uns wenden: literaturverwaltung@zhaw.ch.
Falls Sie Gesetze in Zotero erfassen, können Sie in den meisten Fällen die Eintragsart Gesetz wählen. Die Zitiervorgabe und der gewählte Zitierstil in Zotero bestimmt dabei welche Angabe in welchem Feld erfasst werden soll, damit es im Literaturverzeichnis wie vorgegeben dargestellt wird.
Eintragsart in Zotero: Gesetz
Eintrag in Zotero
Erklärung zu den Feldern
Name des Erlasses
Name des Gesetzes, inklusive Abkürzung
Code
Nummer des Geseetzes und ggf. Datum des Standes
Datum des Inkrafttretens
Datum
URL
URL wird mit der Eintragsart Gesetz nicht ausgegeben
Beispiel wie es im Literaturverzeichnis damit aussieht:
Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG), SR 817.0 (Stand am 1. Mai 2017) (2014). https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20101912/index.html
Gut zu wissen
Die APA-Richtlinien fokussieren sich nicht auf juristische Quellen. Ebenfalls steht dort die amerikanische Rechtssprechung im Zentrum, diese unterscheidet sich von der Art wie in der Schweiz juristische Texte aussehen.
Mit der Eintragsart Gesetz werden mit dem Zitierstil der APA keine Autor:innen genannt, auch wenn im entsprechenden Feld solche genannt sind. Anstelle von Autor:in wird im Kurzverweis und Literaturverzeichnis der Name des Gesetzes aufgeführt. Soll Autor:in des Gesetz aufgeführt werden, muss eine andere Eintragsart, z. B. Bericht gewählt werden.