Bundesverfassung

Re: Bundesverfassung

by Carina Burch (V Angestellte) -
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Guten Tag

Die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie erwähnen den Umgang mit Rechtsquellen nicht. Sie finden jedoch in den Zitierrichtlinien Ihres Departements Soziale Arbeit in Kapitel 2.3.10 folgende Vorgaben:

  • Rechtsquellen werden nur im Text, nicht im Literaturverzeichnis erwähnt.
  • Rechtsquellen werden bei der ersten Erwähnung im Text vollständig aufgeführt.
  • Rechtsquellen brauchen keine eigene Datumsangabe.

Beispiele dazu finden Sie in den Zitierrichtlinien.

In Zotero können Sie Rechtsquellen mit der Eintragsart "Gesetz" erfassen. Hier können Sie die benötigten Felder (Name des Erlasses, Code Datum des Inkrafttretens) eingeben. Eine URL müssen Sie bei Gesetzen nicht angeben, diese sind auch ohne auffindbar.

Damit die Rechtsquellen nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt werden, fügen Sie sie mit Copy-Paste ein: Rechtsklick in Zotero auf die Referenz - Literaturverzeichnis erstellen - Zitationsstil wählen - Ausgabemodus: Zitationen oder Bibliografie - in Zwischenablage kopieren. In Word können Sie die Referenz nun Einfügen/CTRL-V.

Freundliche Grüsse

Carina Burch