"Zugriff am" nötig?

Re: "Zugriff am" nötig?

di Utente eliminato -
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Guten Tag Herr Mennel,

Ja, das schliessen Sie richtig sorridente:

- "Zugriff am" darf entfallen:
"Bisher wurde im Kurzbeleg und im Literaturverzeichnis das exakte Datum der Sichtung festgehalten. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Das genaue Abrufdatum muss nur noch erwähnt werden, wenn eine Veränderung des Gehalts einer Online-Quelle über die Zeit zu erwarten ist." Damit sind "kurzlebige" Infoseiten, Belege oder Vorgänger-Versionen usw. gemeint - dann wäre grundsätzlich sowieso zu hinterfragen, ob das relevante und zitierwürdige  Informationen wären.

- Der Link ist zwingend, wenn das Dokument keine DOI hat.

Beste Grüsse, Kerstin Jaeger