"Zugriff am" nötig?

"Zugriff am" nötig?

par Utilisateur supprimé,
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Guten Tag

In den Zitierrichtlinien des Departements Soziale Arbeit steht, dass das Feld "Zugriff am" nicht nötig sei. Im selben Leitfaden sind jedoch alle Quellen des BFS im Literaturverzeichnis mit "Zugriff am" versehen und einem Link. Muss das so sein? Also sowohl Datum und Verlinkung? Oder kann ich das beides weg lassen?

Ich finde die Antwort leider nicht im Leitfaden.

Ich hoffe, Sie können mir helfen.

Mit freundlichen Grüssen

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Re: "Zugriff am" nötig?

par Utilisateur supprimé,
Guten Morgen Herr Skyler Mennel,

Danke für die Nachfrage.

Der Vermerk «Zugriff am» ist gemäss «Zitieren und belegen - Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten» des Departements Soziale Arbeit nur noch dann nötig, wenn «eine Veränderung des Gehalts einer Online-Quelle über die Zeit zu erwarten ist» (S.16).

Gleichwohl müssen Sie immer das Publikationsdatum der Quellen bzw. Update der Webseite (soweit vorhanden) angeben.

«Bei allen anderen Online-Quellen wird im Literaturverzeichnis die URL einer Website oder, falls vorhanden, die DOI-Nummer anstelle der Verlagsinformationen eingefügt wird» (S.16).
Wenn Sie eine Webseite oder ein Dokument dieser Webseite zitieren, müssen Sie, wenn
a) eine DOI vorhanden ist: nur die DOI zitieren
b) keine DOI vorhanden ist, die URL nennen und mit «verfügbar unter:» einleiten (S.16)

Ist Ihr Anliegen damit beantwortet? Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach wieder.

Beste Grüsse,
Kerstin Jaeger



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Re: "Zugriff am" nötig?

par Utilisateur supprimé,
Guten Tag

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Kann ich also daraus schliessen, dass das Beispiel mit dem BFS im Leitfaden falsch ist, und ich somit meine BFS Quellen (heruntergeladene Berichte) ohne "Zugriff am" erstellen kann? Aber der Link zur Webseite muss mit ins Literaturverzeichnis?
En réponse à Utilisateur supprimé

Re: "Zugriff am" nötig?

par Utilisateur supprimé,
Guten Tag Herr Mennel,

Ja, das schliessen Sie richtig sourire:

- "Zugriff am" darf entfallen:
"Bisher wurde im Kurzbeleg und im Literaturverzeichnis das exakte Datum der Sichtung festgehalten. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Das genaue Abrufdatum muss nur noch erwähnt werden, wenn eine Veränderung des Gehalts einer Online-Quelle über die Zeit zu erwarten ist." Damit sind "kurzlebige" Infoseiten, Belege oder Vorgänger-Versionen usw. gemeint - dann wäre grundsätzlich sowieso zu hinterfragen, ob das relevante und zitierwürdige  Informationen wären.

- Der Link ist zwingend, wenn das Dokument keine DOI hat.

Beste Grüsse, Kerstin Jaeger