Guten Morgen Herr Skyler Mennel,
Danke für die Nachfrage.
Der Vermerk «Zugriff am» ist gemäss «Zitieren und belegen - Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten» des Departements Soziale Arbeit nur noch dann nötig, wenn «eine Veränderung des Gehalts einer Online-Quelle über die Zeit zu erwarten ist» (S.16).
Gleichwohl müssen Sie immer das Publikationsdatum der Quellen bzw. Update der Webseite (soweit vorhanden) angeben.
«Bei allen anderen Online-Quellen wird im Literaturverzeichnis die URL einer Website oder, falls vorhanden, die DOI-Nummer anstelle der Verlagsinformationen eingefügt wird» (S.16).
Wenn Sie eine Webseite oder ein Dokument dieser Webseite zitieren, müssen Sie, wenn
a) eine DOI vorhanden ist: nur die DOI zitieren
b) keine DOI vorhanden ist, die URL nennen und mit «verfügbar unter:» einleiten (S.16)
Ist Ihr Anliegen damit beantwortet? Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach wieder.
Beste Grüsse,
Kerstin Jaeger