Gemäss den Richtlinien würde ich sagen das ergänzende Angaben die nicht Teil des wortes sind, wie zb Beltz Verlag, nicht aufgeführt werden dürfen.
Also bei:
klicksafe.de, Athena-Verlag , darf .de sowie -Verlag stehen bleiben, da es Teil vom Wort ist, stimmt dies?
Anders bei Springer Fachmedien, dort darf ich nur Springer schreiben, da es nicht Teil des Wortes ist?