Rechtsquellen zitieren

Rechtsquellen zitieren

di Monika Vuksic (S LE-S-BA-SA-25FS) -
Numero di risposte: 1

Gemäss den Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten (Soziale Arbeit) werden Rechtsquellen nur im Fliesstext erwähnt, nicht aber im Literaturverzeichnis aufgeführt. 

Meine Frage: Muss bei der ersten Nennung eines Gesetzes der vollständige Titel verwendet werden, oder reicht auch die Kurzbezeichnung (z. B. nur „Behindertengleichstellungsgesetz“)?
Und welches Datum soll dabei genannt werden: das Datum des Erlasses oder des Inkrafttretens? In meiner Arbeit habe ich es momentan so formuliert, bin mir jedoch unsicher, ob das korrekt ist.:

Behindertengleichstellungsgesetz (Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002, SR 151.3) 

Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK), New York, 13. Dezember 2006, in Kraft getreten für die Schweiz am 15. Mai 2014, SR 0.109) 

In riposta a Monika Vuksic (S LE-S-BA-SA-25FS)

Re: Rechtsquellen zitieren

di Carina Burch (V Angestellte) -
Guten Tag Frau Vuksic

Da es sich hier um eine spezifische Frage zum Umgang mit Rechtsquellen nach den Zitierrichtlinen für Soziale Arbeit handelt, können wir Ihnen hier von Seiten der Hochschulbibliothek nicht weiterhelfen. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an das Zitierforum Ihres Studiengangs im Modul 4 Wissenschaftliches Arbeiten.

Bei Fragen zur Umsetzung mit Zotero stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wobei bei Rechtsquellen, die Sie nach Ihren Vorgaben nicht im Literaturverzeichnis aufführen müssen, die Arbeit mit Zotero nicht zwingend zielführend bzw. nötig ist. 

Freundliche Grüsse
Carina Burch