Gemäss den Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten (Soziale Arbeit) werden Rechtsquellen nur im Fliesstext erwähnt, nicht aber im Literaturverzeichnis aufgeführt.
Meine Frage: Muss bei der ersten Nennung eines Gesetzes der vollständige Titel verwendet werden, oder reicht auch die Kurzbezeichnung (z. B. nur „Behindertengleichstellungsgesetz“)?
Und welches Datum soll dabei genannt werden: das Datum des Erlasses oder des Inkrafttretens? In meiner Arbeit habe ich es momentan so formuliert, bin mir jedoch unsicher, ob das korrekt ist.:
Behindertengleichstellungsgesetz (Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002, SR 151.3)
Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK), New York, 13. Dezember 2006, in Kraft getreten für die Schweiz am 15. Mai 2014, SR 0.109)