Bei Versäumnis von Prüfungen oder anderen Leistungsnachweisen wegen Krankheit ist in jedem Fall ein Arztzeugnis vorzuweisen (Abgabe per E-Mail an master.linguistik@zhaw.ch).
Kann bei der Masterarbeit oder bei Gruppen- und Projektarbeiten ein Abgabe- bzw. Präsentationstermin nicht eingehalten werden, ist ebenfalls ein Arztzeugnis mit Angaben zur Arbeitsunfähigkeit vorzuweisen.
Im Krankheitsfall melden Sie sich bitte umgehend schriftlich im Masterstudiengangsekretariat (master.linguistik@zhaw.ch) sowie bei dem/der entsprechenden Dozierenden sowie der Vertiefungsleitung von der Prüfung bzw. dem Leistungsnachweis ab.
Ein Arztzeugnis (Foto oder Scan) muss innerhalb von 5 Arbeitstagen im Masterstudiengangsekretariat eingereicht werden.
Studierende haben gemäss der Rahmenprüfungsordnung (RPO) der ZHAW die Möglichkeit, sich vom Studium beurlauben zu lassen. Ein Urlaub dauert mindestens ein Semester. Während eines Studiums werden höchstens zwei Semester unbegründeter Urlaub gewährt, auf Antrag kann die Studienleitung in bestimmten Fällen höchstens zwei Semester begründeten Urlaub gewähren. Während eines Urlaubs bleiben die Studierenden immatrikuliert. Die Zeit des Urlaubs zählt nicht zur Studiendauer.
Gebühren
Die Gebühren für ein Urlaubssemester betragen CHF 300 pro Semester zzgl. der Mitgliederbeiträge des ASVZ von CHF 30 und des Studierendenvereins Alias von CHF 20 pro Semester.
Während des Urlaubs bleibt der ZHAW-Benutzeraccount / E-Mail-Account sowie die Campus Card weiterhin gültig. Sie behalten somit den Zugang zum Schulgebäude und zur Bibliothek und haben weiterhin Anrecht auf die ASVZ-Angebote und die zahlreichen Vergünstigungen.
Bitte prüfen Sie auch während des Urlaubs regelmässig Ihre ZHAW E-Mails.
Antragstellung
Urlaubsanträge nimmt das Studiengangsekretariat per E-Mail (master.linguistik@zhaw.ch) für das darauffolgende Herbstsemester bis Ende KW 33 (ca. Mitte August) und für das darauffolgende Frühlingssemester bis Ende KW 3 (ca. Mitte Januar) entgegen.