Verwendung und Veröffentlichung digitaler Lehr-Lernmaterialien
Please find the English version here.
Please find the English version here.
In den Bilddatenbanken Colourbox und Adobe Stock finden Sie professionelle Fotos, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit an der ZHAW verwenden dürfen.
Für Colourbox gilt dies nur für interne Zwecke. Die Verwendung für kommerzielle Nutzung (Broschüren, externe Flyer usw.) oder die öffentliche Weitergabe von Lehrveranstaltungen, Präsentationen, usw. ist nicht gestattet.Steinhau (2019) schreibt im Blogbeitrag "Die Verwendung von Marken in (freien) Bildungsmedien", dass Logos und Firmennamen dem Markenschutz und i.d.R. nicht dem Urheberrecht unterliegen. Logos dürfen abgebildet werden (auch in offen lizenziertem Material), wenn nicht der Eindruck erweckt wird, dass die Markeninhaber:innen das Material herausgeben oder initiiert haben. Steinhau (2019) weiter: "Sollte eine Marke oder ein Logo auf Fotos oder in Filmen zu sehen sein – beispielsweise auf Haushaltsgegenständen, Bürogeräten oder Alltagsprodukten – ist das solange unbedenklich, wie sie als ‘Beiwerk’ abgebildet sind."
Marken werden durch offene Lizenzen wie Creative Commons nicht mit lizenziert (s. Abschnitt 2.b.2 der Langfassung der CC-Lizenzen, z.B. CC BY-Lizenz).
Bringen Sie bei der Verwendung von Logos oder der Abbildung von Marken einen Disclaimer an, wie im Merkblatt zu CC-Lizenzen und zur Auszeichnung von Open Educational Resources (OER) angegeben. Dies gilt auch für die Verwendung der Marke und des Logos der ZHAW.
Quelle:
Steinhau, Henry (2019). Die Verwendung von Marken in (freien) Bildungsmedien, Abruf am 27.4.2023, unter der Lizenz CC
BY 4.0.
I.d.R. zitieren Sie Daten, Tabellen, Graphen oder Diagramme, indem Sie sich in Ihrem Werk vertieft mit diesen auseinandersetzen und direkt auf sie beziehen. Das ist nach dem Zitatrecht erlaubt (s.o.).
Wenn Sie nicht zitieren, gilt Folgendes:
Numerische Daten sind an sich nicht urheberrechtlich geschützt. Nur die Art der Visualisierung z.B. einer Tabelle, eines Diagramms, etc. kann als geistige Schöpfung betrachtet werden, wenn sie einen individuellen
Charakter aufweist.
Durch Software automatisch erstellte Graphen oder Diagramme, die keine besondere Schöpfungshöhe in der Gestaltung durch einen Menschen aufweisen, unterliegen nicht dem Urheberrecht.
Im Zweifelsfall erstellen Sie ggf. eine eigene Tabelle mit den betreffenden Daten und bilden diese ab oder generieren aus den Daten eigene Graphen oder Diagramme.
Im wissenschaftlichen Kontext ist die Angabe der ursprünglichen Quelle
notwendig, z.B.: Eigene Darstellung in Anlehnung an XY (Jahr) und die
Angabe der vollständigen Quelle im Anhang oder Abspann.
Apropos: Auch Daten können
unter offenen Lizenzen wie den Creative Commons veröffentlicht sein oder sich
in Publikationen befinden, die unter einer solchen Lizenz stehen. Überprüfen
Sie dies und nutzen Sie die Daten in Übereinstimmung mit der Lizenz.
Websites sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, d.h. wenn besondere gestalterische Elemente wie Bilder und Designs verwendet werden. In dem Fall ist es nicht erlaubt, eine Kopie der Website (d.h. einen Screenshot) öffentlich zu verbreiten.
Steinhau (2020) geht in seinem Blogbeitrag "Screenshots richtig nutzen" detailliert auf die Grenzen der Schöpfungshöhe ein und schreibt:
"Die betriebssystemseitigen Benutzeroberflächen von Computern und
Mobilgeräten enthalten viele gestalterische Elemente, wie Fenster,
Menüleisten, Icons, Piktogramme, Emojis, Emoticons und so weiter.
Kleinteilige Grafikdesigns und piktografische Elemente von
Benutzeroberflächen unterliegen meist keinem urheberrechtlichen Schutz.
Das heißt, Screenshots solcher Benutzeroberflächen, mitsamt ihren
Symbolen, Navigations- und Funktionselementen lassen sich in der Regel
ohne Weiteres verwenden."
Im Zweifelsfall:
Bei Kartenanbietern wie Google Maps o.ä. wird argumentiert, dass durch die aufwändige Bearbeitung das notwendige Mass an Originalität erreicht wird und somit urheberrechtlich geschützte Werke entstehen.
Eine Alternative zu kommerziellen Portalen stellt das Projekt Open Street Map dar, das unter einer Open Data Commons Open Database License (ODbL) v1.0 angeboten wird (Abruf 27.4.2023).
Bei reinen Umrissen eines Landes oder Kontinents kann davon ausgegangen werden, dass keine Schöpfungshöhe erreicht wird und dass diese nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Bei Satellitenbildern ist ausschlaggebend, ob diese automatisch vom Gerät ausgelöst werden (nicht urheberrechtlich geschützt, da es sich nicht um das Werk eines Menschen handelt) oder ob ein Mensch die Aufnahme steuert und auslöst (geschützt). Das lässt sich an den Bildern i.d.R. nicht erkennen. Die NASA und andere öffentlich finanzierte Einrichtungen stellen ihre Materialien aber teilweise zur öffentlichen Weitergabe und Verwendung zur Verfügung (vgl.: NASA Media Usage Guidelines).