Verwendung und Veröffentlichung digitaler Lehr-Lernmaterialien
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In den Bilddatenbanken Colourbox und Adobe Stock finden Sie professionelle Fotos, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit an der ZHAW verwenden dürfen.
Für Colourbox gilt dies nur für interne Zwecke. Die Verwendung für kommerzielle Nutzung (Broschüren, externe Flyer usw.) oder die öffentliche Weitergabe von Lehrveranstaltungen, Präsentationen, usw. ist nicht gestattet.Steinhau (2019) schreibt im Blogbeitrag "Die Verwendung von Marken in (freien) Bildungsmedien", dass Logos und Firmennamen dem Markenschutz und i.d.R. nicht dem Urheberrecht unterliegen. Logos dürfen abgebildet werden (auch in offen lizenziertem Material), wenn nicht der Eindruck erweckt wird, dass die Markeninhaber:innen das Material herausgeben oder initiiert haben. Steinhau (2019) weiter: "Sollte eine Marke oder ein Logo auf Fotos oder in Filmen zu sehen sein – beispielsweise auf Haushaltsgegenständen, Bürogeräten oder Alltagsprodukten – ist das solange unbedenklich, wie sie als ‘Beiwerk’ abgebildet sind."
Marken werden durch offene Lizenzen wie Creative Commons nicht mit lizenziert (s. Abschnitt 2.b.2 der Langfassung der CC-Lizenzen, z.B. CC BY-Lizenz).
Bringen Sie bei der Verwendung von Logos oder der Abbildung von Marken einen Disclaimer an, wie im Merkblatt zu CC-Lizenzen und zur Auszeichnung von Open Educational Resources (OER) angegeben. Dies gilt auch für die Verwendung der Marke und des Logos der ZHAW.
Quelle:
Steinhau, Henry (2019). Die Verwendung von Marken in (freien) Bildungsmedien, Abruf am 27.4.2023, unter der Lizenz CC
BY 4.0.
I.d.R. zitieren Sie Daten, Tabellen, Graphen oder Diagramme, indem Sie sich in Ihrem Werk vertieft mit diesen auseinandersetzen und direkt auf sie beziehen. Das ist nach dem Zitatrecht erlaubt (s.o.).
Wenn Sie nicht zitieren, gilt Folgendes:
Numerische Daten sind an sich nicht urheberrechtlich geschützt. Nur die Art der Visualisierung z.B. einer Tabelle, eines Diagramms, etc. kann als geistige Schöpfung betrachtet werden, wenn sie einen individuellen
Charakter aufweist.
Durch Software automatisch erstellte Graphen oder Diagramme, die keine besondere Schöpfungshöhe in der Gestaltung durch einen Menschen aufweisen, unterliegen nicht dem Urheberrecht.
Im Zweifelsfall erstellen Sie ggf. eine eigene Tabelle mit den betreffenden Daten und bilden diese ab oder generieren aus den Daten eigene Graphen oder Diagramme.
Im wissenschaftlichen Kontext ist die Angabe der ursprünglichen Quelle
notwendig, z.B.: Eigene Darstellung in Anlehnung an XY (Jahr) und die
Angabe der vollständigen Quelle im Anhang oder Abspann.
Apropos: Auch Daten können
unter offenen Lizenzen wie den Creative Commons veröffentlicht sein oder sich
in Publikationen befinden, die unter einer solchen Lizenz stehen. Überprüfen
Sie dies und nutzen Sie die Daten in Übereinstimmung mit der Lizenz.
Websites sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, d.h. wenn besondere gestalterische Elemente wie Bilder und Designs verwendet werden. In dem Fall ist es nicht erlaubt, eine Kopie der Website (d.h. einen Screenshot) öffentlich zu verbreiten.
Steinhau (2020) geht in seinem Blogbeitrag "Screenshots richtig nutzen" detailliert auf die Grenzen der Schöpfungshöhe ein und schreibt:
"Die betriebssystemseitigen Benutzeroberflächen von Computern und
Mobilgeräten enthalten viele gestalterische Elemente, wie Fenster,
Menüleisten, Icons, Piktogramme, Emojis, Emoticons und so weiter.
Kleinteilige Grafikdesigns und piktografische Elemente von
Benutzeroberflächen unterliegen meist keinem urheberrechtlichen Schutz.
Das heißt, Screenshots solcher Benutzeroberflächen, mitsamt ihren
Symbolen, Navigations- und Funktionselementen lassen sich in der Regel
ohne Weiteres verwenden."
Im Zweifelsfall:
Bei Kartenanbietern wie Google Maps o.ä. wird argumentiert, dass durch die aufwändige Bearbeitung das notwendige Mass an Originalität erreicht wird und somit urheberrechtlich geschützte Werke entstehen.
Eine Alternative zu kommerziellen Portalen stellt das Projekt Open Street Map dar, das unter einer Open Data Commons Open Database License (ODbL) v1.0 angeboten wird (Abruf 27.4.2023).
Bei reinen Umrissen eines Landes oder Kontinents kann davon ausgegangen werden, dass keine Schöpfungshöhe erreicht wird und dass diese nicht urheberrechtlich geschützt sind.
Bei Satellitenbildern ist ausschlaggebend, ob diese automatisch vom Gerät ausgelöst werden (nicht urheberrechtlich geschützt, da es sich nicht um das Werk eines Menschen handelt) oder ob ein Mensch die Aufnahme steuert und auslöst (geschützt). Das lässt sich an den Bildern i.d.R. nicht erkennen. Die NASA und andere öffentlich finanzierte Einrichtungen stellen ihre Materialien aber teilweise zur öffentlichen Weitergabe und Verwendung zur Verfügung (vgl.: NASA Media Usage Guidelines).
CC0 |
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CC BY 4.0 |
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CC BY-SA 4.0 (Share Alike) |
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CC BY-NC 4.0 (Non Commercial) |
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CC BY-NC-SA 4.0 |
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CC BY-ND 4.0 (No Derivatives) |
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CC BY-NC-ND 4.0 |
In der Open Educational Resources (OER) Policy der ZHAW wird die Veröffentlichung von Materialien unter CC-BY oder CC-BY-SA empfohlen, weil diese offene Bildungsmaterialien im Sinne der OER-Definition der UNESCO darstellen.
OER sind offene Bildungsmedien, welche von den Urheber:innen bewusst offen gestaltet und mit bestimmten Verwendungsrechten (sog. Lizenzen) versehen werden, um eine einfache Nutzung, Weiterverarbeitung sowie Veröffentlichung auch durch Dritte zu ermöglichen. Zu offenen Bildungsmedien zählen z.B. jegliche Art von Kursmaterialien, Texte, Bilder, Audio, Videos, Lernsoftware oder komplette Kurseinheiten.
s. auch die Definition der UNESCO.
OER werden in der Hochschullehre grosse Potenziale zugesprochen, etwa für die Unterstützung von methodisch-didaktischen Ansätzen oder bezüglich der Aktualisierung und Weiterentwicklung standardisierter als auch sich schnell verändernder Lerninhalte bis hin zur Unterstützung individueller Lehr-Lern-Prozesse.
Was sind OER?
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OER sind Bildungsmaterialien, die von Dritten verwendet, verändert und neu veröffentlicht werden dürfen - zu jedem Zweck. Creative Commons-Lizenzen, insbesondere CC0, CC BY und CC BY-SA erlauben diese Art der Nachnutzung.
Die CC-Lizenz
bedeutet eine Erlaubnis zur kostenlosen Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke unter den Bedingungen der jeweiligen Lizenz. Es muss keine separate Einwilligung bei den Urheber:innen eingeholt werden, oder ein
individueller Vertrag geschlossen werden.
Viele Fragen zum Thema OER sind auch im Bereich "Creative Commons Lizenzen" dieser FAQ-Liste beantwortet.
In der Open Educational Resources (OER) Policy der ZHAW werden ZHAW-Angehörige ausdrücklich dazu aufgerufen, ihre Materialien als OER unter der Lizenz CC BY oder CC BY-SA zu veröffentlichen.
Auch E-Learning-Strategien einzelner Departemente unterstützen die Veröffentlichung von OER, z.B.
Beachten Sie dennoch, dass Sie aufgrund des Fachhochschulgesetzes (FaHG) – Kanton Zürich (§16 Abs. 1 lit. b.) eine Einwilligung Ihrer Vorgesetzen brauchen, da das Verwendungsrecht für Arbeiten, die Sie in Ihrer dienstlichen Tätigkeit erstellen, bei der ZHAW liegt.
An der ZHAW existiert eine OER-Community mit einem TEAMS-Kanal zur Selbsteinschreibung. Dort werden OER, die an der ZHAW entstehen, geteilt, Fragen gestellt und Nachrichten zu OER gepostet. Weiterhin finden regelmässig Netzwerk-Events in der Community statt.
Sie sind herzlich eingeladen, der OER-Community beizutreten.
Bei Veröffentlichung eines solchen Werks unter einer CC-Lizenz verbleiben die Verwendungsrechte zwar auch - aber nicht ausschliesslich bei der ZHAW. Ein entsprechender Auftrag oder eine Einwilligung der vorgesetzten Person ist demnach notwendig. Aus Beweisgründen sollten Sie die Schriftform (z.B. E-Mail) vorziehen.
Merkblatt zu CC-Lizenzen und zur Auszeichnung von Open Educational Resources (OER) an der ZHAW.
Beim Gebrauch von offen lizenziertem Material von Dritten, auf dem Personen abgebildet sind, sollten Sie vorsichtig sein. Ggf. haben die betroffenen Personen der offenen Lizenzierung und der Weiterverwendung der Abbildungen in jedwedem Kontext gar nicht zugestimmt.Die Marke ZHAW ist von der vorliegenden Lizenz CC-BY 4.0 unberührt. Gemäss Abschnitt 2.b.2 der Lizenz werden Patent- und Kennzeichenrechte durch die vorliegende Public License nicht lizenziert.
The trademark ZHAW is not affected by the license CC-BY 4.0, as is specified in section 2.b.2 of the license: “Patent and trademark rights are not licensed under this Public License”.
Die Microsoft-Office-Vorlagen der Departemente und Institute im ZHAW-Layout sowie das ZHAW-Video-Intro und -Outro (Stand 09.2022) können unter CC-Lizenz verwendet werden. Rechte von Dritten werden dadurch nicht verletzt.
Bei der Verwendung von Intros / Outros oder anderen Medien-Elementen der Departemente versichern Sie sich, ob Sie diese unter CC-Lizenz veröffentlichen dürfen.
Weitere Informationen im: Merkblatt zu CC-Lizenzen und zur Auszeichnung von Open
Educational Resources (OER) an der ZHAW.
OER Logo Open Educational Resources.png von Markus Büsges(leomaria design) für Wikimedia Deutschland e. V. steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0
Schreiben Sie eine E-Mail an das OER-Kompetenzzentrum an der HSB unter oer.hsb@zhaw.ch.
Sie finden weitere Informationen oder Ressourcen auf unserer OER-Webseite oder besuchen Sie unsere Kurse zu Urheberrecht, CC-Lizenzen und OER.
Nicole Krüger +41 (0) 58 934 62 26 |
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Roger Flühler +41 (0) 58 934 44 82 |
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