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    • Das Urheberrechtsgesetz enthält eine sogenannte Schrankenregelung für die Verwendung von Materialien in einem begrenzten Klassenverband (Art. 19 Abs. 1 lit. b URG). Diese gilt auch für geschlossene Moodle-Kurse. Dort dürfen Sie urheberrechtlich geschützte Werke in Ausschnitten zur Verfügung stellen und verwenden. Ausgenommen ist jedoch auch hier die Bereitstellung ganzer Werke (z.B. ganzer Bücher oder Filme), sofern sie noch im Handel erhältlich sind.

      Wenn kein fester Klassenverband vorhanden ist, z.B. bei einem hochschulweiten oder öffentlich zugänglichen Moodle-Kurs, aber auch in MOOCs, auf einer Konferenz in den sozialen Medien oder einer öffentlichen Vorlesung, müssen Sie sich an die Einschränkungen halten, die für urheberrechtlich geschützte Werke generell gelten (s.o.).
      Grundsätzlich dürfen Moodle-Kurse nur unter den folgenden Bedingungen öffentlich zugänglich gemacht werden:
      • Es dürfen keine fremden (urheberrechtlich) geschützten Materialien verwendet werden. Eine Ausnahme bilden dabei nur Materialien, die unter Creative Commons-Lizenzen oder in der Public Domain stehen, Materialien, für die Sie ein Einverständnis von den Urheber:innen haben, und Werke, die Sie zitieren.
      • Aus Datenschutzgründen dürfen keine Personendaten oder Abbildungen von Personen publiziert werden, sofern nicht das schriftliche Einverständnis dafür vorliegt.
      • Es dürfen keine weiteren geschützten Daten verwendet werden, z.B. Daten, welche unter eine Vertraulichkeitserklärung eines externen Partners fallen.
      Buchkapitel und Zeitungs- oder Zeitschriften-Artikel dürfen in geschlossene Moodle-Kurse, die auf eine begrenzte Klasse beschränkt sind, hochgeladen werden. Sie werden als Ausschnitte aus einem Gesamtwerk eingestuft, d.h. als Teil eines gesamten Buches oder einer gesamten Zeitung oder Zeitschrift.
      • Im Handel befindliche Werke (z.B. Bücher, Filme) dürfen auf Moodle nur in Ausschnitten zur Verfügung gestellt werden, nicht insgesamt.
      • Es muss jeweils die Quelle angegeben werden (Autor:innen, Titel, Verlag etc.).
      s. Merkblatt "Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material in der Online-Lehre"
      Der Moodle-Kurs muss mit einer der folgenden Einschreibemethoden geschützt werden:
      • Manuelle Einschreibung,
      • Selbsteinschreibung mit Passwort,
      • Evento (Nutzersynchronisation der Kursteilnehmenden mit Evento).
      Der Gastzugang des Moodle-Kurses muss deaktiviert sein.

      s. Merkblatt "Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material in der Online-Lehre"