Das Urheberrechtsgesetz enthält eine sogenannte Schrankenregelung für die Verwendung von Materialien in einem begrenzten Klassenverband (
Art. 19 Abs. 1 lit. b URG).
Diese gilt auch für geschlossene Moodle-Kurse. Dort dürfen Sie urheberrechtlich geschützte Werke in Ausschnitten zur Verfügung stellen und verwenden. Ausgenommen ist jedoch auch hier die Bereitstellung ganzer Werke (z.B. ganzer
Bücher oder Filme), sofern sie noch im Handel erhältlich sind.
Wenn
kein fester Klassenverband vorhanden ist, z.B. bei einem hochschulweiten oder öffentlich zugänglichen Moodle-Kurs, aber auch in MOOCs, auf einer Konferenz in den sozialen Medien oder einer öffentlichen Vorlesung, müssen
Sie sich an die Einschränkungen halten, die für urheberrechtlich geschützte Werke generell gelten (s.o.).