Aktualisierung Merkblatt Aufbewahrung elektronische Leistungsnachweise

Im September 2023 wurde die Aufbewahrungsfrist für Leistungsnachweise in der Lehre auf zwei Jahre seit Mitteilung des Prüfungsentscheides angepasst (siehe Merkblatt Archivierung Studierendendossier). Deshalb wurde das Merkblatt Aufbewahrung elektronische Leistungsnachweise überarbeitet und neu strukturiert. Es heisst nun Richtlinie Aufbewahrung digitale Leistungsnachweise und verfügt über einen neuen Permanentlink (s. unten). Bitte schauen Sie doch kurz rein.

Wichtiger Hinweis: Neuer Permanentlink

Falls das Merkblatt in Dokumenten in Ihrer Zuständigkeit verlinkt sein sollte, beachten Sie bitte, dass der Permanentlink angepasst wurde und Sie den Link aktualisieren müssen. Der Permanentlink zur neuen Richtlinie lautet: https://gpm.zhaw.ch/GPMDoc/GPMDocProdDStaff/Vorgabedokumente_ZHAW/Z_RL_Richtlinie_Aufbewahrung_digitale_LNW.pdf.