Abschnitt: Open Educational Resources (OER) an der ZHAW | FAQ zu Urheberrecht, Creative Commons & OER | Moodle ZHAW

Kursübersicht

Open Educational Resources (OER) an der ZHAW

  • Open Educational Resources (OER) an der ZHAW

    • OER sind offene Bildungsmedien, welche von den Urheber:innen bewusst offen gestaltet und mit bestimmten Verwendungsrechten (sog. Lizenzen) versehen werden, um eine einfache Nutzung, Weiterverarbeitung sowie Veröffentlichung auch durch Dritte zu ermöglichen. Zu offenen Bildungsmedien zählen z.B. jegliche Art von Kursmaterialien, Texte, Bilder, Audio, Videos, Lernsoftware oder komplette Kurseinheiten.

      s. auch die Definition der UNESCO.

      OER werden in der Hochschullehre grosse Potenziale zugesprochen, etwa für die Unterstützung von methodisch-didaktischen Ansätzen oder bezüglich der Aktualisierung und Weiterentwicklung standardisierter als auch sich schnell verändernder Lerninhalte bis hin zur Unterstützung individueller Lehr-Lern-Prozesse.

      OER sind Bildungsmaterialien, die von Dritten verwendet, verändert und neu veröffentlicht werden dürfen - zu jedem Zweck. Creative Commons-Lizenzen, insbesondere CC0, CC BY und CC BY-SA erlauben diese Art der Nachnutzung.

      Die CC-Lizenz bedeutet eine Erlaubnis zur kostenlosen Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke unter den Bedingungen der jeweiligen Lizenz. Es muss keine separate Einwilligung bei den Urheber:innen eingeholt werden, oder ein individueller Vertrag geschlossen werden.

      Viele Fragen zum Thema OER sind auch im Bereich "Creative Commons Lizenzen" dieser FAQ-Liste beantwortet.

      In der Open Educational Resources (OER) Policy der ZHAW werden ZHAW-Angehörige ausdrücklich dazu aufgerufen, ihre Materialien als OER unter der Lizenz CC BY oder CC BY-SA zu veröffentlichen.

      Auch E-Learning-Strategien einzelner Departemente unterstützen die Veröffentlichung von OER, z.B.

      Beachten Sie dennoch, dass Sie aufgrund des Fachhochschulgesetzes (FaHG) – Kanton Zürich (§16 Abs. 1 lit. b.) eine Einwilligung Ihrer Vorgesetzen brauchen, da das Verwendungsrecht für Arbeiten, die Sie in Ihrer dienstlichen Tätigkeit erstellen, bei der ZHAW liegt.

      An der ZHAW existiert eine OER-Community mit einem TEAMS-Kanal zur Selbsteinschreibung. Dort werden OER, die an der ZHAW entstehen, geteilt, Fragen gestellt und Nachrichten zu OER gepostet. Weiterhin finden regelmässig Netzwerk-Events in der Community statt.
      Sie sind herzlich eingeladen, der OER-Community beizutreten.

      Das Urheberrecht teilt sich auf in Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwendungsrechte.

      • Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unveränderlich bei Ihnen, auch wenn Sie Ihr Werk unter einer CC-Lizenz veröffentlichen: Sie entscheiden über eine erste Veröffentlichung und Ihr Name muss im Zusammenhang mit dem Werk genannt werden.
      • Die Verwendungsrechte für urheberrechtlich geschützte Werke, die das Hochschulpersonal in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit geschaffen hat, liegen laut Fachhochschulgesetz (FaHG) – Kanton Zürich (§16 Abs. 1 lit. b.) bei der Hochschule.
        Wenn Sie Ihre Materialien gemäss Open Educational Resources (OER) Policy der ZHAW unter einer offenen Lizenz veröffentlichen möchten, holen Sie sich das Einverständnis Ihrer Vorgesetzen ein. Zu Beweiszwecken sollten Sie die Schriftform (z.B. E-Mail) vorziehen.
      Laut Fachhochschulgesetz (FaHG) – Kanton Zürich (§16 Abs. 1 lit. b.) liegen die Verwendungsrechte für urheberrechtlich geschützte Werke, die das Hochschulpersonal in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit geschaffen hat, bei der Hochschule.

      Bei Veröffentlichung eines solchen Werks unter einer CC-Lizenz verbleiben die Verwendungsrechte zwar auch - aber nicht ausschliesslich bei der ZHAW. Ein entsprechender Auftrag oder eine Einwilligung der vorgesetzten Person ist demnach notwendig. Aus Beweisgründen sollten Sie die Schriftform (z.B. E-Mail) vorziehen.

      Holen Sie auf jeden Fall eine Einwilligung von Personen ein, deren Gesicht oder Stimme Sie auf Bildern, in Videos oder Audio-Aufnahmen unter einer CC-Lizenz veröffentlichen möchten. Einen Formular-Vordruck (Word) finden Sie hier. Bewahren Sie diese Einwilligung zu Beweiszwecken auf.
      Kennzeichnen Sie im CC-lizenzierten Material für Dritte, dass die Einwilligung vorliegt. Hierzu finden Sie einen Disclaimer im

      Merkblatt zu CC-Lizenzen und zur Auszeichnung von Open Educational Resources (OER) an der ZHAW.

      Beim Gebrauch von offen lizenziertem Material von Dritten, auf dem Personen abgebildet sind, sollten Sie vorsichtig sein. Ggf. haben die betroffenen Personen der offenen Lizenzierung und der Weiterverwendung der Abbildungen in jedwedem Kontext gar nicht zugestimmt.
      Die Verwendung des ZHAW-Logos in Materialien unter CC-Lizenz ist erlaubt. Bringen Sie jedoch einen Disclaimer an, z.B.:

      • Die Marke ZHAW ist von der vorliegenden Lizenz CC-BY 4.0 unberührt. Gemäss Abschnitt 2.b.2 der Lizenz werden Patent- und Kennzeichenrechte durch die vorliegende Public License nicht lizenziert.

      • The trademark ZHAW is not affected by the license CC-BY 4.0, as is specified in section 2.b.2 of the license: “Patent and trademark rights are not licensed under this Public License”.

      Die Microsoft-Office-Vorlagen der Departemente und Institute im ZHAW-Layout sowie das ZHAW-Video-Intro und -Outro (Stand 09.2022) können unter CC-Lizenz verwendet werden. Rechte von Dritten werden dadurch nicht verletzt.

      Bei der Verwendung von Intros / Outros oder anderen Medien-Elementen der Departemente versichern Sie sich, ob Sie diese unter CC-Lizenz veröffentlichen dürfen.

      Weitere Informationen im: Merkblatt zu CC-Lizenzen und zur Auszeichnung von Open Educational Resources (OER) an der ZHAW.

      Das OER-Team der HSB berät Sie bei allen Fragen zu CC-Lizenzen und OER – Open Educational Resources. Wir freuen uns über Ihre E-Mail an: oer.hsb@zhaw.ch
    • OER Logo Open Educational Resources.png von Markus Büsges(leomaria design) für Wikimedia Deutschland e. V. steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0